Hallo,
grundsätzlich können Sie ein notarielles Testament jederzeit widerrufen. Hierzu müssen Sie testierfähig sein und es sich bei der hinterlegten Stelle aushändigen lassen. Damit ist
das notarielle Testament dann gegenstandslos.
Gerne können Sie dann ein privatschriftliches Testament mit den neuen Quoten erstellen und erneut in die amtliche Verwahrung geben.
Hierbei gebe ich zu bedenken, dass Sie Ihren Vater möglicherweise auch überleben. Sie sollten sich also im Vorfeld Gedanken über die Verteilung der Erbmasse machen, sollten Ihr Vater und der Bruder Ihres Mannes auch Vorversterben.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach