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Testament Fragen zum Thema Testament (Testament verfassen, Erbvertrag, Testament anfechten) |
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Notarielles Testament ändern oder widerrufen?
Hallo zusammen,
mein Ehemann und ich haben vor 10 Jahren ein notarielles Testament erstellen lassen, da wir kinderlos sind. Wir haben uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Im Falle unseres Todes sollen unsere Eltern, die damals noch gelebt haben, zu je 1/4 erben. Als Ersatzerben wurden der Bruder meines Mannes und meine Schwester zu je 1/2 eingesetzt. Ersatz-Ersatzerben sind deren Abkömmlinge. Zwischenzeitlich lebt nur noch mein Vater, die Eltern meines Mannes sowie meine Mutter sind verstorben. Unsere finanziellen Verhältnisse haben sich in den letzten Jahren gravierend geändert, so dass wir gerne die Quote ändern würden. Wir möchten, dass meine Familie im Falle unseres Todes 3/4 erbt, die Familie meines Mannes soll 1/4 erben. Welche Schritte müssen wir nun unternehmen? Ist eine Änderung des Testaments überhaupt möglich oder muss ein komplett neues Testament erstellt werden? Welche Auswirkungen hat es, dass die Eltern meines Mannes nicht mehr leben und auf meiner Seite nur noch mein Vater lebt? Vielen Dank für die Hilfe! |
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#2
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AW: Notarielles Testament ändern?
Hallo,
grundsätzlich können Sie ein notarielles Testament jederzeit widerrufen. Hierzu müssen Sie testierfähig sein und es sich bei der hinterlegten Stelle aushändigen lassen. Damit ist das notarielle Testament dann gegenstandslos. Gerne können Sie dann ein privatschriftliches Testament mit den neuen Quoten erstellen und erneut in die amtliche Verwahrung geben. Hierbei gebe ich zu bedenken, dass Sie Ihren Vater möglicherweise auch überleben. Sie sollten sich also im Vorfeld Gedanken über die Verteilung der Erbmasse machen, sollten Ihr Vater und der Bruder Ihres Mannes auch Vorversterben. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, ersatzerben, kinderlos, notarielles testament, widerruf |
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