Das ist eine sehr gute Frage:
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Fiskus, der das Erbe dann antreten muss, abgeholte Bargeldbeträge zurückfordert!
Ich kann von dieser Vorgehensweise also leider nur abraten oder sich direkt bei einem Nachlassgericht zu informieren, wo auch die
Ausschlagung des Erbes bekanntgegeben werden muss.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach