Berliner Testament - Pflichtanteil uneheliche Kinder
Mein Vater ist gestorben. Er hat ein Berliner Testament zu Hause hinterlegt, welches sein leibliches Kind in Obhut genommen hat. Zudem hat er ein Schreiben (mit neuerem Datum als das des Testaments - nur von ihm alleine unterschrieben) hinterlegt, das er sich wünscht, das ich 1/3 des Barvermögens sowie 25 % des Wertes des Hauses beim Verkauf erhalten soll. Seine Frau ist übrigens dement.
Frage:
Muss meine Halbschwester damit zum Nachlassgericht oder muss ich den Pflichtteil beantragen?
Wie erfahre ich, was an Vermögen vorhanden ist? Muss meine Schwester das offenlegen? Muss ich das beantragen? Wo? Sie hat Vollmacht über alle Konten. Ich weiß auch, das meine Halbschwester und deren Kinder in den ganzen Jahren größere Summen geschenkt bekommen haben. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, das Schenkungen der letzten 10 Jahre mit in den Pflichtteil eingerechnet werden. Meine Stiefmutter kommt jetzt ins Pflegeheim. Kann das Haus trotzdem verkauft werden?
Was ist wenn meine Stiefmutter stirbt, bevor ich meinen Pflichtteil habe? Bleibt dieser erhalten oder verfällt er? Ich habe ja auf ihren Anteil keinen Anspruch.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|