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Alt 15.11.2009, 20:24
MariaGabriella MariaGabriella ist offline
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Standard AW: Vorgehen GAG rechtens?

Vielen Dank für die Antwort.

Der Mietpreisnachlass wurde 2005 bei Bezug der Wohnung mit meiner Arbeitslosigkeit begründet, ansonsten wäre die Wohnung bereits 2005 zu teuer für mich gewesen.
Schriftlich, im Mietvertrag, steht: "Befristet auf ein Jahr".
Mündlich wurde mir damals zugesagt, das "bleibe so, so lange ich arbeitslos bin".

Drei Jahre hat die GAG nichts getan, und es einfach so laufen lassen. Es gab Betriebskostenerhöhungen und auch einmal eine geringe Mieterhöhung (2 bis 3 Euro).

Voriges Jahr im November wurde dann angeblich die Ankündiung, dass dieses Jahr im November der Mietpreisnachlass wegfalle, verschickt.
Diese Ankündigung ist aber bei mir nicht angekommen.

Vor ein paar Tagen kam dann die Aufforderung, eben die genannten 65,10 Euro mehr zu zahlen, für mich kam das faktisch aus heiterem Himmel.

Ich habe jetzt erst einmal mit Begründung, dass das Ankündigungsschreiben voriges Jahr bei mir nicht angekommen ist, Widerspruch eingelegt, und um Fristverlängerung von einem Jahr gebeten.

Wenn die GAG nicht einlenkt, werde ich wohl doch einen Mieterschutzverein bzw. Anwalt aufsuchen.

Danke für weitere Meinungen,

MariaGabriella
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