AW: Berliner Testament - Pflichtanteil uneheliche Kinder
Hallo,
Sie sollten nun erst einmal zum Nachlassgericht und sich erkundigen, was Sie erwartet. Das Nachlassgericht kann Ihnen auch Auskunft zum weiteren Ablauf geben.
Sollten große Vermögenswerte vorhanden sein, kann es auch nicht schaden einen Fachanwalt einzuschalten. Die Nachlassgerichte scheinen manchmal nicht allzu kooperativ zu sein ...
Ich bin aber grundlegend der Meinung, dass das Berliner Testament Gültigkeit hat. Somit sollten Sie den Pflichtteil einfordern, wenn das von öffetnlicher Seite bestätigt und das "Schreiben" Ihres Vaters als nichtig erklärt wird.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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