Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 13.12.2016, 21:33
hannoveraner hannoveraner ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2016
Beiträge: 2
Standard Befreiter Vorerbe und Schenkung

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Anliegen:

Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht und sich gegenseitig als befreite Vorerben benannt. Nacherben sind wir 3 Kinder!

Vor einiger Zeit ist mein Vater verstorben und meine Mutter hat das Erbe übernommen.

Geerbt hat meine Mutter ein schuldenfreies Eigenheim und ca. 200.000 EUR Geldvolumen.

Sie hatten keine Gütertrennung. Geerbt hat meine Mutter, wenn ich es richtig verstanden habe, also praktisch 1/2 Haus und 100.000 EUR Geld. Dieses halbe Haus und auch die 100.000 EUR darf meine Mutter nicht veruntreuen.

Was aber ist mit Ihrem Anteil? Vom Haus brauchen wir nicht zu sprechen. Das soll zu Lebzeiten meiner Mutter weder verkauft noch verschenkt werden.

Was aber ist mit den 100.000 EUR, die praktisch meiner Mutter gehören?
Darf sie damit machen, was sie möchte? Ich habe meinen Job zu 2/3 aufgegeben, um meine Mutter zu pflegen. Sie wohnt noch im Haus.
Sie möchte mir jetzt im Prinzip IHRE 100.000 EUR schenken bzw. mir dafür geben, dass ich meine Einkommensverluste ausgleiche.

Ist das rechtlich in Ordnung?

"Eingeweiht" in die Höhe des Nachlasses bin ausschließlich ich. Meine Geschwister haben keine Ahnung davon, dass so viel Geld vorhanden ist.
Und meine Mutter möchte auch nicht, dass meine Geschwister davon etwas erfahren, da meine Geschwister zeitlebens noch nie wirklich gut mit Geld umgehen konnten.

Wie seht ihr das? Lieben Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen.

LG vom Hannoveraner



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen