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Befreiter Vorerbe und Schenkung

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 13.12.2016, 21:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2016
Beiträge: 2
Standard Befreiter Vorerbe und Schenkung

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Anliegen:

Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht und sich gegenseitig als befreite Vorerben benannt. Nacherben sind wir 3 Kinder!

Vor einiger Zeit ist mein Vater verstorben und meine Mutter hat das Erbe übernommen.

Geerbt hat meine Mutter ein schuldenfreies Eigenheim und ca. 200.000 EUR Geldvolumen.

Sie hatten keine Gütertrennung. Geerbt hat meine Mutter, wenn ich es richtig verstanden habe, also praktisch 1/2 Haus und 100.000 EUR Geld. Dieses halbe Haus und auch die 100.000 EUR darf meine Mutter nicht veruntreuen.

Was aber ist mit Ihrem Anteil? Vom Haus brauchen wir nicht zu sprechen. Das soll zu Lebzeiten meiner Mutter weder verkauft noch verschenkt werden.

Was aber ist mit den 100.000 EUR, die praktisch meiner Mutter gehören?
Darf sie damit machen, was sie möchte? Ich habe meinen Job zu 2/3 aufgegeben, um meine Mutter zu pflegen. Sie wohnt noch im Haus.
Sie möchte mir jetzt im Prinzip IHRE 100.000 EUR schenken bzw. mir dafür geben, dass ich meine Einkommensverluste ausgleiche.

Ist das rechtlich in Ordnung?

"Eingeweiht" in die Höhe des Nachlasses bin ausschließlich ich. Meine Geschwister haben keine Ahnung davon, dass so viel Geld vorhanden ist.
Und meine Mutter möchte auch nicht, dass meine Geschwister davon etwas erfahren, da meine Geschwister zeitlebens noch nie wirklich gut mit Geld umgehen konnten.

Wie seht ihr das? Lieben Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen.

LG vom Hannoveraner



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  #2  
Alt 15.12.2016, 14:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Befreiter Vorerbe und Schenkung

Hallo,

die Erbmasse aller drei Kinder setzt sich aus dem vorhandenen Vermögen zusammen. Eine Unterteilung in Anteil des Vaters oder der Mutter gibt es dabei nicht. Ihrer Mutter gehört sogesehen nun alles. Und das ist das, worauf alle drei Kinder Anspruch haban - zu gleichen Teilen, sollte testamentarisch nichts anderes vereinbart sein!

Nun ist es so, dass Schenkungen zu Lebzeiten grundsätzlich möglich sind. Schwierig wird es nur, wenn diese absichtlich zur Minderung der Erbmasse und zum Nachteil für andere Erbberechtigte werden. Dies birgt hohes Streitpotential und diesen Fall sehe ich hier gegeben.

Bezüglich der Ausgleichungspflicht können Sie hier nachlesen:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht

Sollten die Schenkungen sogar den Pflichtteil gefährden, ist eine nachträgliche Anrechnung möglich:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Hier würde eine Beratung bei einem Fachmann Sinn machen. Das geht auch über unser Portal - telefonisch oder per Mail:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 16.12.2016, 21:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2016
Beiträge: 2
Standard AW: Befreiter Vorerbe und Schenkung

"Nun ist es so, dass Schenkungen zu Lebzeiten grundsätzlich möglich sind. Schwierig wird es nur, wenn diese absichtlich zur Minderung der Erbmasse und zum Nachteil für andere Erbberechtigte werden. Dies birgt hohes Streitpotential und diesen Fall sehe ich hier gegeben."

Eine Schenkung mindert ja IMMER eine Erbmasse und ist somit IMMER zum Nachteil für die Erbberechtigten!

Aber noch einmal sei gesagt, dass niemand außer meiner Mutter und mir von der Höhe des vorhandenen Kapitals wissen! Streitpotenzial könnte es demnach eigentlich nicht geben. Ich weiss nur nicht, wie ich persönlich mit dem Vorhaben meiner Mutter umgehen soll...
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Stichworte
berliner testament, nacherbe, vorerbe


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