Hallo,
die Erbmasse aller drei Kinder setzt sich aus dem vorhandenen Vermögen zusammen. Eine Unterteilung in Anteil des Vaters oder der Mutter gibt es dabei nicht. Ihrer Mutter gehört sogesehen nun alles. Und das ist das, worauf alle drei Kinder Anspruch haban - zu gleichen Teilen, sollte testamentarisch nichts anderes vereinbart sein!
Nun ist es so, dass Schenkungen zu Lebzeiten grundsätzlich möglich sind. Schwierig wird es nur, wenn diese absichtlich zur Minderung der Erbmasse und zum Nachteil für andere Erbberechtigte werden. Dies birgt hohes Streitpotential und diesen Fall sehe ich hier gegeben.
Bezüglich der Ausgleichungspflicht können Sie hier nachlesen:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Sollten die Schenkungen sogar den Pflichtteil gefährden, ist eine nachträgliche Anrechnung möglich:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Hier würde eine Beratung bei einem Fachmann Sinn machen. Das geht auch über unser Portal - telefonisch oder per Mail:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach