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Alt 16.12.2016, 21:16
hannoveraner hannoveraner ist offline
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Standard AW: Befreiter Vorerbe und Schenkung

"Nun ist es so, dass Schenkungen zu Lebzeiten grundsätzlich möglich sind. Schwierig wird es nur, wenn diese absichtlich zur Minderung der Erbmasse und zum Nachteil für andere Erbberechtigte werden. Dies birgt hohes Streitpotential und diesen Fall sehe ich hier gegeben."

Eine Schenkung mindert ja IMMER eine Erbmasse und ist somit IMMER zum Nachteil für die Erbberechtigten!

Aber noch einmal sei gesagt, dass niemand außer meiner Mutter und mir von der Höhe des vorhandenen Kapitals wissen! Streitpotenzial könnte es demnach eigentlich nicht geben. Ich weiss nur nicht, wie ich persönlich mit dem Vorhaben meiner Mutter umgehen soll...
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