Sozial gefördertes Wohnen
Kann mir jemand sagen, ob sich die Mietpreisbindung bei sozial geförderten Wohnungen auf die Kalt- oder auf die Warmmiete bezieht?
Außerdem hätte ich gern gewusst, wie man dem Vermieter arglistige Täuschung bei der Höhe der tatsächlich anfallenden Nebenkosten nachweisen kann. Meine Nebenkosten liegen um ein Drittel höher als die geleisteten Vorauszahlungen.
Danke im Voraus.
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