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Alt 22.12.2016, 20:24
bea3000 bea3000 ist offline
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Standard Mal wieder - Treppenhausreinigung

Mein Mann hat von seiner Mutter ein 3-Familienhaus geerbt. Bis zu ihrem Tod (2010) hat die Eigentümerin die Treppenhausreinigung auf eigene Kosten organisiert. Seitdem haben wir immer wieder Schwierigkeiten, denn zwei Mietparteien halten gar nichts von Treppenhausreinigung. Es gibt erhebliche Verschmutzungen am Boden, Spinnweben überall etc.. Wenn es unerträglich wurde, habe ich mich dann schließlich selbst drangegeben.
Wir haben versucht, ein Gespräch zu führen und eine Regelung herbeizuführen; die Verantwortung schieben sich beide Mietparteien jedoch gegenseitig zu ("der hat nicht gereinigt, also brauche ich das auch nicht", "eine zweiwöchentliche Reinigung reicht doch", "kehren reicht ja aus") - gekehrt oder zweiwöchentlich gereinigt wird jedoch auch nicht....
Die dritte Wohnung soll nun auch vermietet werden und wir möchten die äußerst unbefriedigende Situtation der Treppenhausreinigung endlich regeln.
Im Mietvertrag findet sich unter § 11 - Benutzung der Mieträume folgende Regelung: "Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu reinigen.".
Eine Hausordnung, einen Putzplan o. ä. gibt es jedoch nicht.
Was heißt "ordnungsgemäß reinigen"? Was für Möglichkeiten haben wir in diesem Fall?
Vielen Dank für eure Info!
Beate



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