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Alt 16.11.2009, 12:17
zwergenconny zwergenconny ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung Rechtens?

Zitat:
Zitat von bambel Beitrag anzeigen
Danke für Ihre Antworten.Werde dennoch zusätzlich zum Mieterschutzbund beitreten um zukünftige Schockmomente schneller und fachlich zu klären.

MFG
ja das mach mal. ich habe mit dem mieterverein nur gute erfahrungen gemacht aber jetzt bin ich selber vermieter und die erfahrungen mit mietern sind nicht so toll.

kann man einen mieter fristlos kündigen, der seinen stellplatz seit 3,5 jahren nicht bezahlt hat. ich habe das hasu erst im sept. ersteigert und merkte es jetzt, als ich allen mietern schrieb, zwecks stellplatz miiete. wer will oder nicht?
das sind mehr als 2 monatsmieten.

wie formuliere ich eine mieterhöhung? er wohnt schon seit 3 jahren im haus, genau wie ein anderer mit 7 jahren und ees erfolgte nie eine erhöhung. die neuen mieter zahlen alle 17 cent mehr pro qm. kann ich den beiden aufgrund dessen erhöhen? somit sind alle mieten gleich. und die anderen mieter brachte die zwangsverwaltung ins haus und das sind die durchschnittsmieten.

wie formuliere ichh eine solche erhöhung? wo bekomme ich kostenlos solche anträge? was ist, wenn die mieter nicht zusagen?

vielen dank. zwergenconny
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