Berliner Testament mit Stiefmutter
Mein Vater hat zusammen mit seiner 2. Ehefrau ein Berliner Testament erstellt. Der überlebende Partner wird zum alleinigen, unbeschränkten Erben eingesetzt.
Eine weitere Bestimmung gibt es nicht.
Nach dem Tod von meinem Vater sind meine Schwester und ich durch die Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen.
Frage 1: Wenn wir den Pflichtteil innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht einfordern, erben wir gar nichts mehr, wenn die Stiefmutter das nicht möchte, richtig?(da es ja dann keine Erbfolge mehr gibt, da wir nicht mit Ihr verwandt sind)
Frage 2: Geht es auch, dass nur ich oder nur meine Schwester den Pflichtteil einfordern oder müssen wir das gemeinschaftlich tun? Was passiert, wenn einer von uns beiden nicht einfordert?
Frage 3: Um Einsicht in den Vermögensstand zu bekommen, müssen wir die Unterlagen von der Stiefmutter einfordern, oder? Gibt es dafür Vorlagen?
Frage 4: Müssen wir einen Anwalt einschalten für die Einforderung des Pflichtteils oder kann man das auch mit der Stiefmutter selbst regeln? (allerdings kein gutes Verhältnis)
Frage 5: Wenn ich den Pflichtteil über einen Anwalt einfordere, was kommen da für Kosten auf mich zu und wie lange dauert das Ganze im Durchschnitt? (Erfahrungswerte vielleicht, ich weiß dass man hier keine festen Aussagen machen kann)
Danke für Antworten im Voraus!
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Geändert von Mucki (26.01.2017 um 15:13 Uhr)
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