Lärmbelästigung nach 22 Uhr durch Bar
Liebe Forummitglieder,
ich habe eine dringende Frage zu Lärmbelästigung in einer Mietwohnung durch eine Bar, da ich die Gesetzestexte als Laie nicht eindeutig interpretieren kann.
Ich wohne in einer Mietswohnung (Altbau) im 2. Stock. Vor ca. 1 Jahr ist eine neue Bar ins Erdgeschoss eingezogen. Die Musik, insbesondere den Bass, höre ich in meinem Schlafzimmer (besonders im Bett und das kann ich leider nicht umstellen).
Ich habe auf eine freundliche Klärung gehofft die leider gescheitert ist.
Bevor ich mich an den Vermieter wende möchte ich wissen, wie die rechtliche Lage hierzu ist.
Zusammengefasst:
- Objektiv gesehen ist die Musik nicht immer übermäßig laut zu hören, der Bass ist für mich aber deutlich in meinem Bett zu hören. Deutlich ist aber natürlich subjektiv. Es mag sein, dass ich eher zu der Geräuschempfindlichen Sorte gehöre, wobei mich Alltagsgeräusche oder ab und an eine Party nicht stören.
- Wir wohnen im Altbau - das sind natürlich erschwerte Bedingungen, auch für den Barbesitzer.
- Es geht mir vorwiegend um die Zeiten der Nachtruhe.
Wie viel Lärm bzw. Geräusch muss ich von dieser Bar hinnehmen? Gilt für die Zeit der Nachtruhe eine Null Toleranz Grenze? Oder ist dies auch vom Bau abhängig und in einem Altbau kann man eben nicht so viel erwarten? Ist entscheidend wie laut es in der Bar ist oder was bei mir ankommt?
Ich bedanke mich im Voraus für Hilfe/Antworten!
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