Hallo Tina,
die Mietpreisbindung bezieht sich meines Wissens nach nur auf die Kaltmiete. Die Nebenkosten stellen ja in diesem Sine einen durchlaufenden Posten dar - Kosten die der Vermieter hat werden auf den Mieter umgelegt.
Zur Nebenkostenabrechnung: Jeder Mieter hat das Recht die Grundlagen für die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter einzusehen. Das bedeutet, es wäre dir erlaubt die Belege auf Ihre Richtigkeit zu
prüfen.
Ansonsten bieten sich auch Mietervereine an die Nebenkostenabrechnungen zu
prüfen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach