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Alt 17.11.2009, 16:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Sozial gefördertes Wohnen

Hallo Tina,

die Mietpreisbindung bezieht sich meines Wissens nach nur auf die Kaltmiete. Die Nebenkosten stellen ja in diesem Sine einen durchlaufenden Posten dar - Kosten die der Vermieter hat werden auf den Mieter umgelegt.

Zur Nebenkostenabrechnung: Jeder Mieter hat das Recht die Grundlagen für die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter einzusehen. Das bedeutet, es wäre dir erlaubt die Belege auf Ihre Richtigkeit zu prüfen.

Ansonsten bieten sich auch Mietervereine an die Nebenkostenabrechnungen zu prüfen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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