Entschädigung - Erben holen Nachlaß nicht ab
Hallo,
mein Lebensgefährte ist vor 1 ½ Jahren ohne Testament verstorben, es trat die gesetzliche Erbfolge ein und die Halbschwestern haben geerbt. Es gibt ein Vermächtnis für mich über die zweite Haushälfte unseres gemeinsamen Hauses (jedem gehört/e 50 %).
Ich habe eine schreckliche Zeit hinter mir, u. a. den Grundbucheintrag seitens der Erben, ehe ich dann endlich im Dezember meinen Grundbucheintrag hatte und mir das Haus nun 100 % gehört.
Von Anfang an konnte ich 2 1/2 seiner Räume zu 100 % nicht nutzen, weil ich einerseits seine Sachen nicht anrühren durfte – war ja Nachlass für die Erben.
Andererseits machten diese nicht die Anstalten, die Sachen abzuholen. Da ihnen offiziell die Haushälfte gehörte, konnte ich auch nichts machen.
Nun aber habe ich das Hausrecht. Soweit auch alles gut. Mich hat nun die Rechtsanwältin im Stich gelassen und ich habe weder Geld noch Nerven, wieder die ganze Geschichte, was mir widerfahren ist, zu wiederholen und möchte den Rest des Weges der Erbstreitigkeiten allein gehen und wende mich deswegen an dieses Forum.
Ich würde gern noch Geld/ Entschädigung für die Zeit haben, in der ich das Haus, auch die Haushälfte der Erben, versorgt habe. Ich habe geputzt, Schnee gefegt, den Garten versorgt, Hecken geschnitten, gemäht usw. Meine Anwältin meinte, ich könne dafür eine Art Hauswartkosten geltend machen, da sie das Mandat aber niedergelegt hat, weiß ich nun nicht, wonach sich ein solcher Betrag berechnen ließe.
Die zweite Frage ist: Wie viel kann ich für den Ausfall geltend machen, den ich nach dem Grundbucheintrag hatte. Das Haus gehört mir zwar seit Dezember, kann aber aufgrund der Möbel, Kisten, Kleidung etc. 2-3 Räume nicht nutzen.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn man mir die Berechnungsgrundlagen benennen könnte.
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