AW: Vorgehen GAG rechtens?
Hallo MariaGabriella,
das mit dem Nachweis des Schreibens ist immer schwierig zu belegen. Und da es bei dir um eine nicht unerhebliche monatliche Summe geht, rate ich auch zur Rücksprache mit einem Mieterverein.
Denn rein vertraglich ist dir der Vermieter schon mehr als entgegengekommen, da der Mietpreisnachlass länger als ein Jahr gewährt wurde. Hier wäre es optimal, wenn du für die Zusage, dass es gilt, solange du arbeitslos bist Zeugen hättest.
Freundliche Grüße und viel Erfolg,
Mietrecht Einfach
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