Modernisierungsposten zur Energieeinsparung und Mietminderung
Guten Tag Community,
Mieter A hat ein Schreiben erhalten, welches eine Modernisierungsmaßnahme aufgrund gestiegender Anforderungen an Ausstattung und Komfort sowie zur Verbesserung des Wärmesschutzes und zur Enedergieeinsparung, enthält.
Die aufgelisteten Posten sind für Mieter A nicht ganz schlüssig und er weiß nicht ob diese überhaupt so gültig sind.
1. Einbau wandhängendes WC => nachhaltige Einsparung von Wasser
2. Erstmalige Erstellung zentraler Fernwärmeanschluss => Einsparung Heizkosten
3. Erstmalige Erstellung der Warmwasserinstallation
4. Demonatge der vorhanden Warmwasserinstallation & Anschluss an die Warmwasserverteilungsleitungen in der Wohnung und Zirkulation
5. Herstellung von Zu- & Abflussanschlüssen für Waschmaschine und Geschirrspüler => Komforerhöhung in der Küche
6. Erweiterung der Elektroanlage
7. Einbau einer Gegensprechanlage => Erhöht die Sicherheit
8. Dämmung der Kellerdecke => Einsparung von Heizkosten
Nun die Infos:
Mieter A, wohnhaft im 4 OG (letztes), besitzt eine Durchlauferhitzer sowie einen Wasseranschluss für die WM in der Küche. Laut Mietvertrag gehört der Keller nicht zur Mietsache dazu.
Frage 1: Kann Mieter die angekündigte Einsparung durch die Modernisierung in seinen NK geltend machen? z.B: Einsparung von Wasser durch neue Toilette, Einsparung von HK durch Dämmung, etc.?
Frage 2: Kann Punkt 4,5, 7 und 8 auf den Mieter umgelegt werden?
Zu 4: Eine Demontage entspricht nicht einer Modernisierung nach §555b.
Zu 5: Die Kosten hierfür sind zu hoch angesetzt. Zudem ist ein einfaches Doppelventil schon vorhanden, lediglich kein zweiter Wasseranschluss.
Zu 7: Ist der jetzige Zustand überhaupt zumutbar. 4 OG ohne Gegensprechanlage?
zu 8: Der Keller gehört nicht zur Mietsache. Zudem ist kein Mehrwert für Mieter A kein Mehrwert vorhanden.
Das Bad wird in einem Zeitraum von drei Wochen nicht / sehr eingeschränkt begehbar sein.
Frage 3: Mit welchen Mietminderungsquoten kann MIeter A rechnen?
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