Hallo,
eine Schenkung ist nur auszugleichen, sollte Ihre Mutter innerhalb der nächsten Jahre versterben. Darüberhinaus ist zu beachten, dass dies auch nur der Fall ist, sollte einer der Erben enterbt werden oder sich stark benachteiligt fühlen und seinen Pflichtteil geltend machen (1/2 des gesetzlichen Erb-Anspruchs).
Dann geht es um den sogenannten
Pflichtteilergänzungsanspruch zu dem Sie mehr in dem verlinkten Artikel erfahren.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach