Hallo, hier kann durchaus eine Pflichtteilsergänzung zum Tragen kommen. Dies sollten Sie aber vorab mit einem Anwalt besprechen, bevor Sie mit den Säbeln rasseln.
Ich würde Ihnen hierzu unseren Servicepartner empfehlen, eine Rechtsberatung online oder per Telefon:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt um zu herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben.
Sollte dem so sein, rate ich einen Anwalt vor Ort mit der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche zu beauftragen.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach