AW: Schenkung Sparkonto zu Lebzeiten
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
das mit dem "Pflichtteilergänzungsanspruch" habe ich gelesen und verstanden. Aber was ist wenn es gar nicht darum geht dass jemand im Testament ausgeschlossen wird, sondern alle 3 Söhne (Brüder) Quotengleich erben, wie im letzten Abschnitt ihrer Verlinkung beschrieben:
"Ausgleichspflicht unter Nachkommen bei der Erbschaft
Eine weitere Folge von Schenkungen ist der Ausgleich unter quotengleich erbenden Nachkommen, zum Beispiel Geschwistern. Wurde dem Sohn ein Auto geschenkt und der Tochter nicht, muss der Sohn diesen Vermögensvorteil später aus seiner Erbschaft ausgleichen...[....]..... Ebenso kann der Erblasser verfügen, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss."
Aus diesem Abschnitt entnehme ich, dass die Schenkung, in meinem Fall das Sparbuch, doch ausgeglichen werden muss, ausser wenn meine Mutter verfügt, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss.
Oder wo liegt mein Denkfehler?
MfG
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