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Alt 28.03.2017, 13:57
paulchen89342 paulchen89342 ist offline
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Beiträge: 3
Standard Eichpflicht für Zähler - Das Mess- und Eichgesetz

Hallo da draußen

im Rahmen meines Studiums beschäftige ich mich momentan mit dem Mess- und Eichgesetz, was zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Demnach stellt das Angeben oder Verwenden von Werten ungeeichter Zähler eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ bestraft werden kann (§60 MessEG).

Leider kann ich nirgends Angaben dazu finden, was passieren muss, damit dieses Bußgeld ausgesprochen wird. Daher meine Fragen: Wo müsste ein Mieter ungeeichte Zähler melden bzw. bekannt geben? Wer entscheidet über die Höhe des Bußgeldes und wovon hängt diese ab?
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
paulchen89342



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