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Alt 29.03.2017, 08:28
Erben Erben ist offline
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Standard Auszahlung anderer gesetzlicher Erben

Hallo an Euch, ich bin neu hier und habe aber folgendes Poblem und würde mich freuen, wenn ihr mir ein wenig behilflich sein könntet. ;-).

Ich bin Erbe aber der Erblasser hatte noch 2 Kinder aus erster Ehe und die bekommen ihren gesetzlichen Anteil, weil kein Testament existierte. Jedes Kind bekommt 1/4 vom Betrag.

Nun meine Frage, ich habe kein gutes Verhältnis zu den Kindern gehabt eher feindlich, nun muß ich mich mit denen bzgl. der Auszahlung aber in Verbindung setzen. Meine Frage, ist das richtig, daß die Kinder von mir dem Erben den Anteil ausgehändigt bekommen?

Denn mir wurde sooft erzählt, das Nachlassgericht würde das regeln aber.... das Nachlassgericht sagt, die sind dafür nicht zuständig, weil kein Testament existiert, das müßte der Erbe selbst mit den Kindern regeln hat das seine Richtigkeit, wenn das so sein sollte und die würden sich evtl. weigern mir um deren Kontonummer mitzuteilen was mache ich denn dann?

Denn der Sohn wohnt im Ausland und wollte mir noch nicht einmal seine postalische Anschrift mitteilen, damit ich dem Nachlaßgericht seinerzeit alle Angaben über die Kinder (wo geboren, und wo die aktuell wohnen etc. usw. mitteilen konnte. Deshalb bin ich mir zumindest bei dem Sohn sicher, daß er mir seine Kontonummer nicht mitteilt, weil er mir ja noch nicht einmal seine Adresse mitteilen wollte.

Dann noch etwas anders, es existiert ein Kegelclub von denen erhielt ich Geld, weil der Erblasser an einer Kegeltour teilnehmen wollte, was aber nicht mehr spruchreif wurde, weil er verstarb. Nun meine Frage muß ich für die Kinder einen Nachweis über die Höhe des Geldes bekommen was ich ausgezahlt bekam vom Kegelclub?

Denn der Präsident vom Kegelclub meinte, die sind kein eingetragener Verein folgedessen könnten dir mir auch keine Bescheinigung über das ausgezahlte Geld geben?



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