Angabe der voraussichtlichen Mietdauer in der Selbstauskunft
Hallo,
Ich suche dringend eine Wohnung für ca. 1 Jahr. Wenn ich das jedoch in der Selbstauskunft ehrlich angebe, will niemand mir eine Wohnung vermieten. Jetzt frage ich, ob dies eine Frage ist, bei der man auch lügen darf, ohne dass dies zu einer fristlosen Kündigung führt.
Weiß da jemand Rat?
Vielen Dank vorab.
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