AW: Angabe der voraussichtlichen Mitdauer in der Selbstauskunft
Wenn man nicht exakt die mögliche Wohndauer bei der Bewerbung angibt, ist das doch keine Lüge. Man sollte sich aber davor hüten einen Vertrag mit Kündigungsverzicht abzuschließen, sondern nur einen unbefristeten. Diesen kann man dann mit 3monatiger Frist kündigen, so wie man es benötigt.
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