AW: Auszahlung anderer gesetzlicher Erben
Hallo,
meiner Kenntnis nach ist das Nachlassgericht für die Kontaktaufnahme mit den Erben zuständig. Das Nachlassgericht macht die Erben ausfindig und informiert über den Todesfall und die ausstehende Erbschaft.
Es ist jedoch die Pflicht des Haupterben (die Person mit dem nächsten Bezug zum Verstorbenen und das sind nach Ihren Ausführungen Sie) auf Anfrage ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und die finanzielle Abwickung auszuführen.
Hierbei sollten Sie bestmöglich und schriftlich dokumentieren, was Sie wann unternommen haben. Machen Sie sich also Notizen von Telefonprotokollen und versenden Sie Briefe nur als Einwurfschreiben!
Sollten Sie Gelder erhalten, die noch in die Erbmasse gehören, empfehle ich Ihnen diese z.B. wieder auf das Konto des Erblassers umzubuchen oder anderweitig zu dokumentieren, damit an Ihrer Ehrlichkeit keine Zweifel aufkommen können!
Es grüßt, Erbrecht Einfach
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