AW: Eichpflicht für Zähler - Das Mess- und Eichgesetz
Hallo,
kann es sein, dass es sich bei dem Bußgeld eher um Vorschriften für Lebensmittelhändler handelt, die Ihre Ware (insbesondere mehrfach wiederholt) über ungeeichte Wagen an Kunden verkaufen?
Von einem solchen Fall aus dem Mietrecht habe ich zumindest bisher noch nichts gehört.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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