Hallo mexxem,
das ist ehrlich gesagt eine Definitonsfrage. In diesem Paragrafen ist die Ausgleichungspflicht geregelt:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Diese besagt lediglich, dass
- Ausstattung und
- Zuschüsse in Verbindung mit Einkünften
auszugleichen sind.
Zitat:
Zitat von § 2050
(3) Andere Zuwendungen unter Lebenden sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn der Erblasser bei der Zuwendung die Ausgleichung angeordnet hat.
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Beurteilen sie selbst und teilen Sie mir gerne Ihre Meinung mit.
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach