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Alt 18.11.2009, 16:58
stift stift ist offline
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Registriert seit: 18.11.2009
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Standard AW: Kaution nicht zurück trotz Nachmieter?

Hallo,ich habe mal eine Antwortmail verfasst:

Sehr geehrter Herr K,
bevor ich mit einem Anwalt spreche habe ich mich erstmal ein wenig informiert.
Mein Mietverhältnis wurde zum 01.10 beendet,Nachmieter war Herr S mit dem Sie fürs erste einen mündlichen Mietvertrag eingegangen sind.
Ich habe daraufhin die Wohnung so verlassen wie es vereinbart war.

Es ist natürlich bedauerlich das Sie soviel Geld für einen Maler bezahlt haben (mein Vormieter gab mir 50€ um die Wände so zu übernehmen,wie Sie sicher noch wissen!?)...
Dazu möchte ich aber anmerken das nachdem Ihr Mietverhältnis zu Herr S beendet war,oder abzusehen war das es beendet werden wird
ich mich sicherlich bereit erklärt hätte bei anfallenden Malarbeiten zu helfen.
Nicht weil ich es müsste,aber da ich noch kurze Zeit in Berlin war hätte ich es auf Nachfragen Ihrerseits sicher getan.

Die Kündigungsfrist musste ich nicht einhalten (wir hatten ja auch im August darüber gesprochen)
da ich einen Ortswechsel vornehmen musste und Sie damit einverstanden waren das ich einen Nachmieter suche.
Herr S hat auch alle Kriterien für einen Mietvertrag erfüllt,sonst wären Sie wohl auch nicht mit Ihm einverstanden gewesen.
Außerdem hatte ich nach dem Einzug Herr S sowieso jegliches Hausrecht verloren...
Sie errinnern sich als Sie mich anriefen um in der Sache nochmals nachzufragen:
Ich sagte Ihnen das ja Herr S der neue Mieter sei und ich somit weder Hausrecht noch ähnliches mehr besitzen würde.

Zu welchem Zeitpunkt Sie die Wohnung jetzt abermals vermieten ist irrelevant.Ich verstehe natürlich die finanziellen Einbußen die Sie
durch die ganzen Umstände machen was ich auch sehr bedauere,aber das auf meinem Rücken auszutragen ist nicht in Ordnung.

Zu der Delle,von der Ich nichts weiß,fällt mir nur ein das es Pflicht ist zu einer Küche auch einen funktionierenden Kühlsschrank zu stellen,das haben
Sie nicht getan.Dafür steht jetzt der Kühlschrank in der Wohnung den ich bezahlt habe und aus freundlichkeit Herr S überlassen habe.
Ich gehe nicht davon aus das Sie Ihm den zurück geben werden,ist mir aber auch egal.

Alles in allem kann man ja wohl sagen das mir meine Kaution zusteht.Über Herr S oder Ihr Verhalten kann und will ich nicht urteilen,
mir ist jedoch nichts vorzuwerfen.
Da Sie meine Kaution (plus Zinsen) auf einem Sonderkonto anlegen müssen sollte es jawohl möglich sein Sie in den nächsten Monaten zurückzuzahlen.
Ich sage den nächsten Monaten da Sie sie erstmal zur Sicherung Ihrer Ansprüche zurückhalten können und Sie jetzt ja erhöhte
Ausgaben haben.Dennoch hätte ich gerne eine schriftliche Bestätigung das Sie meinen Standpunk anerkennen und die Zahlung leisten werden.

Mit freundlichen Grüßen

M
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