Hallo,
das Gesetz reguliert diesen Bereich nicht. Gem.
§ 2221 BGB Vergütung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht - es wird lediglich von einer angemessenen Vergütung gesprochen, sollte der Erblasser nichts anderes angeordnet haben.
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Bei 10% v 2,5 Millionen kann es villeicht lohnen ein paar Euro in die Hand zu nehmen, um eine qualifizierte und rechtsichere Auskunft zu erhalten.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach