AW: Wird bei einem Erbpflichtteil auch Sachwerte oder nur Geldwerte eingerechnet?
Hallo Elisabeth,
natürlich werden Sachwerte auch bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Bestes Beispiel: Immobilien.
In diesem Fall wird der Zeitwert angesetzt - also der Wert, den Sie bei einem Verkauf im Zeitpunkt des Todes hätten erzielen können. Dies wird nach Ihrer Schilderung nicht allzu viel sein.
Sie sollten mit offenen Karten spielen und die Schenkung des Anhängers melden - möglicherwiese wird sogar davon abgesehen, diesen in die Erbmasse mit einzubeziehen.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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