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Alt 27.05.2017, 16:13
Marshmallow-120488 Marshmallow-120488 ist offline
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Idee Enterbung des Sohnes und Pflichtteilsentzug

Hallo,

ich frage hier allen Ernstes nach, wie ich einen jetzt 29 jährigen Sohn enterben kann.
Und zwar geht es um folgendes:

1987 eine damals 21 jährige Frau geheiratet, 1991 geschieden, weil Ehefrau ständig fremdging.

Danach kaum Kontakt, die Frau hatte mehrere und wechselnde Bekanntschaften seit der Scheidung, ist aber jetzt seit 2010 wieder verheiratet.

Die Exfrau hatte seit 1991 das alleinige Sorgerecht, obwohl sie an "Borderline" erkrankt ist/war, nie gearbeitet hatte, und auch seit 2011 Rente deswegen bezieht.

Das Umgangsrecht mit dem Sohn wurde mir verweigert, bzw. von der Exfrau sehr stark eingeschränkt und unterbunden. Also gab es bis zum 18. Lebensjahr kaum Kontakt, weil auch die Männer der EX-Frau schlechten Einfluss genommen hatten.

Seit dem 18.Lebensjahr des Sohnes jedoch Kontakt, der sich sehr schwierig gestaltete.

Der Sohn hatte schon mit 14 Jahren angefangen, Drogen zu nehmen.

2009 war ich Opfer eines Diebstahls / Raubes. Der Sohn war Augenzeuge, sagte aber vor Gericht nicht die Wahrheit aus, weswegen ich 2010 wegen Falscher Verdächtigung verurteilt worden bin.
(Täter hatte Strafanzeige gegen mich wegen angeblicher Falscher Beschuldigung gestellt, und der einizige Zeuge -der "Sohn"- hatte vor Gericht nicht die Wahrheit ausgesagt, und vom "Zeugnisverweigerungsrecht" Gebrauch gemacht).

Seitdem (2010) hat sich das Verhältnis sehr verschlechert, es gab aber noch gelegentlich Kontakt.

Dieses Jahr (2017) hatte der Sohn einen Mordaufruf im Internet gegen mich gestartet, und auf Befragung dazu nichts gesagt.

Kurz gesagt:
Ich habe jetzt genug, und will ihn enterben!

Wie kann ich das am Besten tun?



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Geändert von Marshmallow-120488 (27.05.2017 um 16:18 Uhr)
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