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Alt 28.05.2017, 07:30
A. Reuter A. Reuter ist offline
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Standard Mietminderung wegen geringem Wasserdruck?

Hallo und guten Tag,
ich wohne inzwischen seit über 10 Jahren in meiner Mietwohnung und habe seit meinem Einzug einen nutzbaren, aber geringen Wasserdruck. Vor einigen Jahren habe ich meine Hausverwaltung über den Wasserdruck informiert, aber verändert wurde nichts. Nun hatte ich mich die Jahre danach nicht weiter daran gestört, bis Anfang diesen Jahres. Ich informierte meine Hausverwaltung und die schickten mir zur Klärung einen Installateur. Entgegen gesetzt meiner Vermutung stellte der Installateur fest, dass der niedrige Wasserdruck vom Hausanschluss her rührt. Er stellte genauer gesagt fest, dass der anliegende Wasserdruck bei 2,5 bar für ein 8 Parteienhaus anliegt. Sein testen ergab das, wenn ich zwei Wasserhähne aufgedreht habe, der Druck nur noch bei 2 bar liegt. Jetzt habe ich nach 3 Wochen die Hausverwaltung angeschrieben um den aktuellen Stand im Bezug auf die Behebung zu erfahren. Leider kam dazu keine Antwort.
Ich habe ein wenig im Internet recherchiert komme aber so nicht wirklich weiter. Mich würde interessieren was ich wann und wie machen kann, bzw. ob ich etwas machen kann.

Viele Grüße.



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