Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 24.11.2009, 00:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung durch Lärmbelästigung

Hallo no_nickname,

in solchen Fällen sollte umgehend Widerspruch gegen die fristlose Kündigung eingelegt werden.

Die Begründung kann in Form einer unzumutbaren Härte erfolgen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Obdachlosigkeit droht.

Wichtig ist, wenn Sie die fristlose Kündigung annimmt, dass sie einen alternativen Auszugstermin vereinbart, z.B. zum 31.12.2009.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten