AW: Fristlose Kündigung durch Lärmbelästigung
Hallo no_nickname,
in solchen Fällen sollte umgehend Widerspruch gegen die fristlose Kündigung eingelegt werden.
Die Begründung kann in Form einer unzumutbaren Härte erfolgen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Obdachlosigkeit droht.
Wichtig ist, wenn Sie die fristlose Kündigung annimmt, dass sie einen alternativen Auszugstermin vereinbart, z.B. zum 31.12.2009.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|