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Alt 06.06.2017, 09:08
bekoeln bekoeln ist offline
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Standard Notarieller Erbvertrag

In 1993 haben mein damaliger Ehemann und ich einen notariellen Erbvertrag vor einem Kölner Notar beurkundet. Zwischenzeitlich wurde die Ehe geschieden und sowohl unsere Tochter als Begünstigte als auch mein Exmann als auch ich haben neue Anschriften.

Nun zu meiner Frage: wird ein Erbvertrag beim Nachlassgericht hinterlegt und müssen/sollten die neuen Anschriften dann dem Nachlassgericht oder dem seinerzeitigen Notar mitgeteilt werden?

Da sowohl meine Tochter als auch ich keinerlei Kontakt mehr zum Vater/Exmann haben: wie erfährt meine Tochter als Begünstigte vom evtl. Ableben ihres Vaters da nicht zu erwarten ist, dass die zweite Ehefrau sie hierüber in Kenntnis setzt.

Vielen Dank für entsprechende Antworten.



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