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Alt 24.06.2017, 14:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Notarieller Erbvertrag

Hallo,

Erbverträge können notariell hinterlegt oder in die amtliche Aufbewahrung gegebene werden. Hier sollten Sie Ihren Notar befragen. In diesem Zuge können Sie auch gleich die geänderten Anschriften übermitteln.

Im Falle des Ablebens hat das Nachlassgericht die Aufgabe im Testament benannte Personen oder auch gradlinig Verwandte mit Pflichtteilanspruch (also Ihre gemeinsame Tochter) ausfindig zu machen und über das Versterben in Kenntnis zu setzen.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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