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Alt 09.10.2017, 12:54
MarvinEvi23 MarvinEvi23 ist offline
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Registriert seit: 09.10.2017
Beiträge: 1
Standard Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!

Hallo,

in meiner Familie ist im Frühjahr ein Erbfall aufgetreten.
Nach einigem Hin und Her mit Nachlassgericht usw. liegt nun der Erbschein und die Aufstellung von Besitz und Vermögen für die ErbSt-Erklärung vor.

Was jedoch niemand bislang erwähnt hat und auch nirgendwo vermerkt ist, dass der Erblasser in privaten Besitz einer landwirtschaftlichen Fläche war, die er verpachtet hat.

Wie ist das nun zu behandeln?
Muss das trotzdem in der ErbSt-Erklärung angegeben werden?
Wenn JA, mit welchem Wert?

Wenn es NICHT angegeben wird... Als Erbe müsste man den Grundbesitz doch auch zeitnah auf sich umschreiben lassen, bekommt das Finanzamt das mit?
Und wie verhält es sich mit den eingehenden Pachtzahlungen?

MfG Marvin



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