Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbrecht allgemein

Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.10.2017, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2017
Beiträge: 1
Standard Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!

Hallo,

in meiner Familie ist im Frühjahr ein Erbfall aufgetreten.
Nach einigem Hin und Her mit Nachlassgericht usw. liegt nun der Erbschein und die Aufstellung von Besitz und Vermögen für die ErbSt-Erklärung vor.

Was jedoch niemand bislang erwähnt hat und auch nirgendwo vermerkt ist, dass der Erblasser in privaten Besitz einer landwirtschaftlichen Fläche war, die er verpachtet hat.

Wie ist das nun zu behandeln?
Muss das trotzdem in der ErbSt-Erklärung angegeben werden?
Wenn JA, mit welchem Wert?

Wenn es NICHT angegeben wird... Als Erbe müsste man den Grundbesitz doch auch zeitnah auf sich umschreiben lassen, bekommt das Finanzamt das mit?
Und wie verhält es sich mit den eingehenden Pachtzahlungen?

MfG Marvin



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 10.10.2017, 11:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!

Hallo,

eingehende Pachtzahlungen sind innerhalb der Einkommensteuer (Anlage V+V) zu erklären. Spätestens hier würde das Finanzamt nachfragen, wo die Grundlage (also das verpachtete Land) bei den Erben herkommt.

Die Pachtzahlungen nicht in der Einkommensteuererklärung zu erklären wäre alles andere als ratsam, weil daraus ein Fall der Steuerhinterziehung interpretiert werden kann.

Sie sollten diese Fläche also auch bei der ErbSt-Erklärung mit angeben. Für Pachtflächen müssten eigentlich auch Bodenrichtwerte exisiteren, anhand derer ein Gesamtwert ermittelt werden kann. Vielleicht fragen sie mal bei der Gemeinde oder direkt Ihren Steuerberater, sollten Sie einen mit der Erstellung der Erklärung betraut haben.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbrecht allgemein

Stichworte
erbschaft, erbschaftssteuererklärung, erbschein, nachlassgericht, verpachtung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schenkung bebautes Grundstück an eine Schwester von sechs monte08 Schenkung 2 11.12.2015 11:13
Qm nicht im Mietvertrag nicht angegeben und falsch? KamiKatZeChArLy Mietvertrag 1 28.05.2010 20:09
Muß Quadratmeter im Mietvertrag angegeben werden? Quincy Mietvertrag 1 07.02.2010 12:25
Mietwucher? Wohnungsgröße nicht im Vertrag angegeben. fahrer Miete und Miethöhe 1 04.08.2009 14:51


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbrecht allgemein
Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!