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Erbrecht allgemein Fragen zum Thema Erbrecht, die in keine andere Kategorie passen |
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#1
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Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!
Hallo,
in meiner Familie ist im Frühjahr ein Erbfall aufgetreten. Nach einigem Hin und Her mit Nachlassgericht usw. liegt nun der Erbschein und die Aufstellung von Besitz und Vermögen für die ErbSt-Erklärung vor. Was jedoch niemand bislang erwähnt hat und auch nirgendwo vermerkt ist, dass der Erblasser in privaten Besitz einer landwirtschaftlichen Fläche war, die er verpachtet hat. Wie ist das nun zu behandeln? Muss das trotzdem in der ErbSt-Erklärung angegeben werden? Wenn JA, mit welchem Wert? Wenn es NICHT angegeben wird... Als Erbe müsste man den Grundbesitz doch auch zeitnah auf sich umschreiben lassen, bekommt das Finanzamt das mit? Und wie verhält es sich mit den eingehenden Pachtzahlungen? MfG Marvin |
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#2
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AW: Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!
Hallo,
eingehende Pachtzahlungen sind innerhalb der Einkommensteuer (Anlage V+V) zu erklären. Spätestens hier würde das Finanzamt nachfragen, wo die Grundlage (also das verpachtete Land) bei den Erben herkommt. Die Pachtzahlungen nicht in der Einkommensteuererklärung zu erklären wäre alles andere als ratsam, weil daraus ein Fall der Steuerhinterziehung interpretiert werden kann. Sie sollten diese Fläche also auch bei der ErbSt-Erklärung mit angeben. Für Pachtflächen müssten eigentlich auch Bodenrichtwerte exisiteren, anhand derer ein Gesamtwert ermittelt werden kann. Vielleicht fragen sie mal bei der Gemeinde oder direkt Ihren Steuerberater, sollten Sie einen mit der Erstellung der Erklärung betraut haben. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbschaft, erbschaftssteuererklärung, erbschein, nachlassgericht, verpachtung |
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