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Alt 10.10.2017, 11:04
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Verpachtetes Grundstück nicht angegeben!

Hallo,

eingehende Pachtzahlungen sind innerhalb der Einkommensteuer (Anlage V+V) zu erklären. Spätestens hier würde das Finanzamt nachfragen, wo die Grundlage (also das verpachtete Land) bei den Erben herkommt.

Die Pachtzahlungen nicht in der Einkommensteuererklärung zu erklären wäre alles andere als ratsam, weil daraus ein Fall der Steuerhinterziehung interpretiert werden kann.

Sie sollten diese Fläche also auch bei der ErbSt-Erklärung mit angeben. Für Pachtflächen müssten eigentlich auch Bodenrichtwerte exisiteren, anhand derer ein Gesamtwert ermittelt werden kann. Vielleicht fragen sie mal bei der Gemeinde oder direkt Ihren Steuerberater, sollten Sie einen mit der Erstellung der Erklärung betraut haben.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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