AW: Wer zahlt die Kosten für einen Rechtstreit
Hallo, am besten wenden Sie sich in dieser Frage an Ihren Anwalt, denn das ist von vielerlei Faktoren abhängig und auch davon, ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die solche Fälle möglicherweise abdeckt.
Grundsätzlich könnte man aber sagen:
- Anwaltskosten zahlt der, der den Anwalt beauftragt hat
- Gerichtskosten übernimmt die Partei, die den Rechtstreit verliert - bei einem Vergleich werden die Kosten unter Umständen aufgeteilt
Das ist aber eher aufgeschnapptes Wissen - eine Erkundigung bei Ihrem Anwalt sollte Klarheit bringen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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