AW: Schenkung durch Erbengemeinschaft
Hallo, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort.
Meines Erachtens nach können Schulden mit (Immobilien-)Vermögen verrechnet werden. Des Weiteren wäre der Kaufpreis aus 2009 (der Anteil, der auf die Immobilie entfällt) um 2% jährliche Afa (Absetzung für Abnutzung) zu reduzieren - Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten müssten hingegen hinzugerechnet werden.
Da Sie für die Schenkung einen Notar aufsuchen sollten, kann dieser Sie in kleinem Rahmen auch zu dem Sachverhalt beraten - ggf. ist jedoch die Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt notwendig.
Ich hoffe, dass ich wenigstens noch ein bisschen helfen konnte und sende freundliche Grüße,
Erbrecht Einfach
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