AW: Erbrecht unehelicher Kinder
Hallo zusammen,
mein Opa hatte mit seiner vorherigen Frau zwei Kinder (Sohn und Tochter) mit in die Ehe gebracht.
Mein Opa ist nun gestorben und meine Oma bewohnt das Haus allein. Sie ist aber auch alleine ins Grundbuch eingetragen.
Also ich verstehe das so: Dein Opa hat mit der ersten Frau 2 Kinder. Hat wieder neu - also ein 2. mal geheiratet wobei die 2. Ehefrau Deine Oma ist womit Dein Opa auch zusammen Kinder hat.
Stand Dein Opa zuerst im Grundbuch alleine eingetragen und fügte dann Deine Oma mit hinzu ?
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