Dann kann die Vermieterin nichts, rein garnichts in dieser Richtung verlangen. Der Mieter muss nicht auf seine Kosten eine nicht renovierte Wohnung auf Vordermann bringen. Anders wäre es, wenn der Mieter einen entsprechen Nachlass bei der Miete (1 - 2 Monatsmieten) erhalten hätte.
https://www.berliner-mieterverein.de...ren-011424.htm
Neue Regeln für Vermieter: Wann Mieter Schönheitsreparaturen durchführen müssen - Wirtschaft - Tagesspiegel