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Alt 12.12.2017, 19:02
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Lüften vorgeschrieben und mit Fotos dokumentiert !!

Natürlich darf der Vermieter seinen Mietern eine Abmahnung schreiben, das gleiche Recht hat auch der Mieter. Ich würde in solch einem Fall meinen Kommentar dazu schreiben und den Schrieb dann abheften.

Aufpassen und aktiv werden muss man nur, wenn aufgrund der Abmahnung eine Kündigung nachkommen sollte. Einziges Problem könnte es geben, wenn Sie mit dem Vermieter ohne weitere Mieter im Haus wohnen. Dann kann er nämlich die Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen. Die Kündigungsfrist in solch einem Fall wäre dann 3 Monate länger.
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