Hallo,
wenn Sie enterbt worden sind, haben Sie immer Anspruch auf den Pflichtteil.
Diesen Pflichtteilsanspruch müssen Sie innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende geltend machen. Andernfalls verjährt er.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wäre der Anspruch gegenüber der gebildeten Erbengemeinschaft anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach