Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil
Hallo liebe Wissenden,
der Vater ist verstorben und hinterlässt 2 Kinder.
1. Das eine Kind erbt einen nur sehr geringen Teil des Nachlasses. Im Übrigen hat das Kind keinen Überblick über den gesamten Nachlass.
Es gehören Immobilien im In- und Ausland dazu.
2. Das andere Kind erbt lt. Testament einen erheblich größeren Teil. Zudem erbt das Kind lt. Testament ein Vorvermächtniss. Auch das Kind dieses Kindes, also der Enkel des Erblassers, erhält lt. Testament ein Vorvermächtnis.
Beide Kinder, also 1. + 2. haben eine allumfassende Versorgungsvollmacht des Erblassers.
Fragen:
1. Was kann Kind1 tun wenn der Erbteil als viel zu gering erachtet wird?
2. Was ist die rechtliche Grundlage dazu?
3. Ist es von Belang, falls eines der Kinder oder beide schon zu Lebzeiten Zuwendungen vom Erblasser erhielten?
Vielen Dank für etwaige Antworten und lieber Gruß aus Berlin, Mario
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