Nachlassverzeichnis
Hallo in die Runde,
in unserem Erbfall muss ein tabellarisches Nachlassverezeichnis mit Wertermittlung errstellt werden. Es geht in meinem speziellen Fall um Hausrat und andere Ausstattungsstücke. Festgestellt werden sollen auch die Werte.
Dies wäre normalerweise ein Fall für einen Sachverständigen. Jedoch wurde mir von den Miterben diese Aufgabe anvertraut. Diese Erstellung war nun mit großem Zeitaufwand verbunden. Kann ich hier Kosten in Rechnung stellen? Kann ich eine Rechnung zulasten des Nachlassenes stellen (also Honorar, Stundenlohn oder nur Aufwandsentschädigung)?
Kann mir jemand Auskunft geben? Danke.
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