Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 11.02.2018, 17:24
Skyscraper Skyscraper ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Mutter will nicht auf Pflichtteil verzichten, welche Auswirkungen hat das?

Ich gebe mal meinen Informtionsstand zum Besten - was wie immer keine Rechtsberaatung ersetzt:

Zitat:
Zitat von Spoinx Beitrag anzeigen
.....

Susi setzt nun in einem Testament Max als Alleinerben ein. Und bittet nun ihre Eltern, Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben. Sie denkt damit bekommt in ihrem Todesfall Max alles.

1. Ist das korrekt? Oder müssten die Eltern eine Erbverzichtserklärung unterschreiben?
Durch das Einsetzen eines oder mehrerer Erben werden Pflichtteilberechtigte enterbt, soweit sie nicht zum Kreis der eingesetzten Erben gehören. Also haben die Eltern Anspruch auf ihren Pflichtteil, da keine Nachkommen existieren. Dieser Anspruch kann durch den Pflichteilsverzicht abgewehrt werden. Im Falle einer Erbverzichtserklärung geraten deren Kinder noch zu Lebzeiten der Eltern in die Erbfolge - das gilt aber nicht, wenn es um den Pflichteil geht. Beides ist also möglich - Pflichteilverzicht ist klarer.


Zitat:
Zitat von Spoinx Beitrag anzeigen
2. Ist es rechtswirksam, dass mit deren Unterschrift auch deren Abkömmlinge (also Susis Geschwister) aus der Erbfolge raus sind, falls die Eltern das Erbe nicht mehr antreten können?
siehe 1.

Zitat:
Zitat von Spoinx Beitrag anzeigen

3. Susis Mutter weigert sich zu unterschreiben, sie ist - sagen wir mal- schlicht raffgierig. Der Papa steht zu Susi und will unterschreiben. Würde seine Unterschrift überhaupt noch Vorteile bringen? Oder nützt es nur, wenn beide unterzeichnen, damit im Fall der Fälle Susis Geschwister aus dem Rennen sind?
Wenn Sie sich weigert, kann Sie später einen Anspruch geltend machen. Sie würde dann ein Viertel bekommt. Wen der Vater dann nicht mehr lebt vermutlich sogar die Hälfte. Susis Geschwister sind im Erbe nicht bedacht, haben keinen Anspruch auf einen Plichtteil von Susis Erbe und sind nur wieder im Rennen, wenn Susis Mutter erbt und danach stirbt.

Zitat:
Zitat von Spoinx Beitrag anzeigen
4. Die Halbschwester (Tochter des Vaters) hat ehemals den Eltern gegenüber eine Erbverzichtserklärung gegen Geld notariell unterzeichent. Soweit ich das einschätze wäre sie aber in Susis Todesfall erbberechtigt, oder geht der Verzicht gegenüber den Eltern auch auf deren Abkömmlinge über?
In Susis Todesfall hat die Halbschwester in keinem Fall einen Anspruch. Sie ist schlicht nicht erb- bzw pflichtteilberechtigt.

Zitat:
Zitat von Spoinx Beitrag anzeigen


Die Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern vor Susi versterben, ist natürlich groß. Es geht in erster Linie darum, dass Susi versucht mit ihren Eltern etwas zu regeln wodurch dann die Geschwister auch im Todesfall der Eltern raus wären.
Dazu ist der Verzicht auf den Pflichtteil geeignet.
Mit Zitat antworten