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Alt 12.02.2018, 20:55
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Erbanteil meines Sohnes an meinem Haus wegen Zugewinngemeinschaft

Dem Ansinnen wird sicher stattgegeben, da der Sohn Erbe ist.

Vorher muss er jedoch 3 Hürden nehmen:

1. Der Erbschein kostet Gebühren. Unterschreibe die Kostenverpflichtung für den Antrag nur, wenn du einen Erbschein z.B. wegen Zugriff auf gesperrte Konten benötigst. Ansonsten schau, dass dein Sohn Schuldner der Gebühren wird.

2. Im Erbschein stehen alle Erben mit ihrem gesetzlichen Anteil - also auch du.

3. Bevor das Nachlassgericht einen Erbschein erstellt, will das Nachlassgericht eine Vermögensaufstellung (Verbindlichkeiten nicht vergessen) sehen. Diese Aufstellung obliegt dir, da du der Haupterbe bist und dein Sohn vermutlich gar keinen Überblick über das Vermögen hat. In dieser Vermögensaufstellung taucht, wenn ich das richtig verstanden habe, gar kein Immobilie auf - kein Grundstück also auch kein Eintrag zu Gunsten deines Sohnes ins Grundbuch. Die Vermögensaufstellung dient übrigens in erster Linie der Berechnung der Gebühren für den Erbschein. Das geht dann natürlich auch an das Finanzamt.
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